Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um weitere sechs Monate
Der Rat hat heute beschlossen, die gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft gerichteten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2021 zu verlängern. Diese Sanktionen wurden erstmals 2014 verhängt, nämlich als Reaktion auf Handlungen, mit denen Russland die Lage in der Ukraine destabilisiert hat. Mit seinem Beschluss folgt der Rat der jüngsten Bewertung zum Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen – die eigentlich bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen sein sollte – auf der Tagung des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020. Da Russland die Minsker Vereinbarungen nicht vollständig umgesetzt hat, haben die EU-Staats- und Regierungschefs einstimmig die politische Entscheidung getroffen, die Wirtschaftssanktionen gegen Russland beizubehalten. Die Sanktionen schränken den Zugang bestimmter russischer Banken und Unternehmen zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU ein und verbieten Formen der finanziellen Unterstützung und Vermittlung gegenüber russischen Finanzinstituten. Verboten sind auch die direkte oder indirekte Einfuhr, Ausfuhr oder Weitergabe sämtlicher Verteidigungsgüter, ebenso wie Güter mit doppeltem Verwendungszweckfür militärische Zwecke oder für militärische Endnutzer in Russland. Ferner wird mit den Sanktionen Russlands Zugang zu bestimmten sensiblen Technologien, die im russischen Energiesektor eingesetzt werden können, wie beispielsweise für die Erdölförderung und -exploration, weiter eingeschränkt. Zusätzlich zu den Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch Russland und die vorsätzliche Destabilisierung der Ukraine verschiedene Arten von Maßnahmen eingeführt. Hierzu gehören diplomatische Maßnahmen, restriktive Maßnahmen gegen einzelne Personen und Einrichtungen (Einfrieren von Vermögenswerten und Reisebeschränkungen) sowie spezifische Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zur Krim und zu Sewastopol.