Minderheiten: Region unterstützt Sozialinstitutionen
Die Regionalregierung unterstützt mehrere private Sozialorganisationen der zimbrischen, fersentalerischen und ladinischen Sprachminderheiten, die bei der Durchführung ihrer Tätigkeit und ihrer Programme coronabedingt Einschränkungen erfahren haben.
Da diese Organisationen nur über beschränkte finanzielle Ressourcen verfügen und die Fähigkeit zur Selbstfinanzierung eingeschränkt sind, können diese Vereine nun um eine außerordentliche finanzielle Unterstützung für Investitionen im Dreijahreszeitraum 2021-23 ansuchen.
Förderungswürdig gelten jene Ausgaben, die für die Umsetzung der kulturellen Tätigkeiten erforderlich und zweckdienlich sind. Das sind der Kauf oder die Restaurierung von Musikinstrumenten, Trachten, identifizierenden Elementen und Gegenständen wie Fahnen, Wappen, Ornamente und Dekorationen.
Weiters Investitionsausgaben für Schulungen, Honorare für Referenten, Fortbildungen und für die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen zum Erwerb der für die kulturellen Tätigkeit erforderlichen Kompetenzen. Der regionale Beitrag beträgt höchstens 80 Prozent und eine Höchstsumme von Euro 10.000 der veranschlagten Ausgabe.