Instrument für technische Unterstützung für die Umsetzung von Reformen – Rat bestätigt vorläufige Einigung mit dem Parlament



Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben heute die vorläufige Einigung über ein neues „Instrument für technische Unterstützung“ bestätigt, die gestern mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Dieses Instrument wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen helfen. Das Instrument ist Nachfolger des derzeitigen Programms zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSP), das von der Kommission koordiniert wird. Mit dem Instrument wird gewährleistet, dass die Kommission weiterhin maßgeschneidertes Fachwissen vor Ort bereitstellen und die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer institutionellen und administrativen Kapazitäten zur Entwicklung und Umsetzung von wachstumsfördernden Reformen unterstützen kann. Für das Programm werden für den Zeitraum 2021-2027 Mittel in Höhe von 864 Millionen € (zu jeweiligen Preisen) bereitgestellt. Im Zuge der Verhandlungen haben der Rat und das Parlament die Komplementarität zwischen dem Instrument und der Aufbau- und Resilienzfazilität verstärkt. Hierdurch sollen umfassende Mittel zur Unterstützung öffentlicher Investitionen und Reformen bereitgestellt werden, um die Erholung der Mitgliedstaaten nach der COVID‑19-Krise zu fördern. Mit dem Instrument sollen nun die Mitgliedstaaten insbesondere bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne unterstützt werden. Die beiden gesetzgebenden Organe haben sich ferner darauf geeinigt, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, das Instrument durch zusätzliche Beiträge zu finanzieren.









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