Rat billigt Einigung über das mehrjährige Binnenmarktprogramm



Die EU ergreift Maßnahmen, um das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU, gestärkt und der Verbraucherschutz verbessert wird. Die Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten haben heute eine Vereinbarung zwischen dem deutschen Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament über das EU-Binnenmarktprogramm für die Jahre 2021 bis 2027 gebilligt. Das Programm hat folgende Hauptziele: Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen, einschließlich KMU Unterstützung bei der Entwicklung europäischer Normen von hoher Qualität Verbesserung des Verbraucherschutzes Verbesserung der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie des Tierschutzes Förderung hochwertiger, zeitnaher und verlässlicher Statistiken In dem Programm werden Aktivitäten zusammengelegt, die derzeit im Rahmen von sechs verschiedenen Programmen finanziert werden. Die gesamte Mittelausstattung beläuft sich auf 4,2 Milliarden €. Dies ist eine Aufstockung um 119 Millionen € gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission von vor zwei Jahren. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag, die vereinbart wurden, gehören eine stärkere Betonung der Marktüberwachung, weitere Einzelheiten dazu, wie kleine und mittlere Unternehmen (unter besonderer Bezugnahme auf die Tourismusbranche und die Sozialwirtschaft) unterstützt und wie die Verbraucherinteressen gewahrt werden sollen. Nächste Schritte Auf der Grundlage des vereinbarten Textes (vorbehaltlich seiner politischen Billigung durch das Europäische Parlament) wird der Rat Anfang 2021 seinen Standpunkt in erster Lesung festlegen. Das Europäische Parlament wird dann den Standpunkt des Rates in erster Lesung billigen. Damit gilt die Richtlinie als in zweiter Lesung angenommen. Hintergrund Die Kommission hat ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Aufstellung des Programms über den Binnenmarkt am 7. Juni 2018 vorgelegt. Am 29. November 2018 nahm der Rat eine partielle allgemeine Ausrichtung zu dem Kommissionsvorschlag an und erteilte ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament legte seinen Standpunkt in erster Lesung am 12. Februar 2019 fest. Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat begannen am 23. Oktober 2019, wurden jedoch im Dezember 2019 in Erwartung einer Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ausgesetzt. Im Anschluss an die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juli 2020 erzielte Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen wurden die Verhandlungen unter deutschem Vorsitz wieder aufgenommen und am 8. Dezember 2020 mit einer vorläufigen politischen Einigung abgeschlossen, die heute vom Ausschuss der Ständigen Vertreter gebilligt wurde.









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