Offshore-Energie und andere erneuerbare Energie: Rat nimmt Schlussfolgerungen an



Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit im Bereich erneuerbarer Offshore-Energie und anderer erneuerbarer Energie angenommen. In den Schlussfolgerungen werden der Kommission politische Handlungsempfehlungen gegeben, damit sie für rasche Folgemaßnahmen zu diesen Schlussfolgerungen und der EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie sorgen und einen Vorschlag für einen unionsweiten „Regulierungsrahmen“ für grenzüberschreitende und andere einschlägige nationale Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie ausarbeiten kann, die für die EU von entscheidender Bedeutung sind, um bis 2050 klimaneutral zu werden. In den Schlussfolgerungen begrüßt der Rat die Strategie der Kommission als Grundlage für Beratungen über den Ausbau der Kapazitäten der EU im Bereich der Offshore-Energie und anderer erneuerbarer Energie. Nach Ansicht des Rates erfordert der Einsatz erneuerbarer Energie eine weitere Integration des Energiebinnenmarkts durch die Verbesserung der Verbundfähigkeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Ausbau der Infrastruktur und der Netze und bessere Speicherlösungen. Dies würde durch mehr grenzüberschreitende Projekte erreicht werden, die ein hohes Maß an Investitionssicherheit erfordern. In seinen Schlussfolgerungen ersucht der Rat die Kommission, einen „Regulierungsrahmen“ für grenzüberschreitende und andere einschlägige nationale Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie vorzulegen. Mit grenzüberschreitenden gemeinsamen und hybriden Offshore-Projekten, die mit mehr als einem Mitgliedstaat verbunden sind und damit Stromerzeugung und -übertragung sowie Energiehandel kombinieren, soll die Integration wachsender Mengen der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie in den europäischen Strommarkt unterstützt werden. Der Rat fordert insbesondere Leitlinien für die Umsetzung der grenzüberschreitenden Energieprojekte und den Abschluss der damit zusammenhängenden bilateralen und multilateralen Übereinkommen zwischen Mitgliedstaaten, einschließlich Analysen für eine gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen und eine gerechte grenzüberschreitende Kostenaufteilung. Der Rat ersucht die Kommission ferner, einen Vorschlag für eine verbesserte und wirksamere Nutzung bestehender EU-Mittel durch zentrale Finanzierungsinstrumenten der EU vorzulegen und Leitlinien für die Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen maritime Raumplanung und Netzplanung sowie zu technischen Standards auszuarbeiten. Was die Regelungen für den EU-Elektrizitätsmarkt für hybride Offshore-Energieprojekte anbelangt, so ersucht der Rat um eine eingehende Analyse, wie die einschlägigen Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften angepasst werden könnten, um die zügige Verwirklichung derartiger Projekte zu ermöglichen und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarktes und geeignete Bedingungen für die Erzeugung und Integration von Strom zu gewährleisten. Der Rat weist darauf hin, dass die Förderung von Forschung, Innovation und Demonstration sowie die Entwicklung der Lieferketten die Voraussetzung dafür sind, um die Kosten für die Nutzung erneuerbarer Energien und die damit zusammenhängenden Technologien zu senken. Der Rat ersucht die Kommission um einen Vorschlag für eine verbesserte und wirksamere Nutzung von EU-Mitteln für grenzüberschreitende und nationale Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie, insbesondere des Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energie im Zusammenhang mit dem EU-Aufbauplan. Der Rat hält es ferner für erforderlich, den Rahmen für staatliche Beihilfen zu überarbeiten, um die Verbreitung erneuerbarer Energie besser zu unterstützen sowie Investitionssicherheit und Projekte in den Bereichen Forschung und Innovation und großskalige Demonstration neuer und innovativer Technologien zu gewährleisten. In den Schlussfolgerungen wird ein breites Spektrum von Technologien behandelt, die von am Grund befestigten und schwimmenden Offshore-Wind- und Solarkraftanlagen bis hin zu Gezeitenkraftwerken und Anlagen zur Nutzung von Erdwärme und Biomasse reichen. Die Mitgliedstaaten sind sich darin einig, dass diese Technologien auf der Grundlage einer gesamteuropäischen Versorgungskette Geschäftsmöglichkeiten für europäische Industriezweige eröffnen, zur Integration des Energiebinnenmarkts beitragen und letztlich die EU dabei unterstützen, ihre Klimaschutz- und Dekarbonisierungsziele für 2050 zu erreichen.









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