Cybersicherheit vernetzter Geräte: Rat nimmt Schlussfolgerungen an



Vernetzte Geräte, einschließlich Maschinen, Sensoren und Netze, die das Internet der Dinge (IoT) ausmachen, werden ebenso wie ihre Sicherheit eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung der digitalen Zukunft Europas spielen. Der Rat hat heute Schlussfolgerungen angenommen, in denen der zunehmenden Nutzung von Konsumgütern und industriellen Geräten, die mit dem Internet verbunden sind, sowie den damit verbundenen neuen Risiken für die Privatsphäre und die Informations- und Cybersicherheit Rechnung getragen wird. Darin werden ferner Prioritäten festgelegt, um dieses äußerst wichtige Thema anzugehen und die globale Wettbewerbsfähigkeit der IoT-Industrie der EU zu fördern, indem die höchsten Standards bei Abwehrfähigkeit und Sicherheit gewährleistet werden. In den Schlussfolgerungen wird unterstrichen, wie wichtig es ist zu prüfen, ob langfristig horizontale Rechtsvorschriften notwendig sind, um alle einschlägigen Aspekte der Cybersicherheit vernetzter Geräte, wie Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit, anzugehen. Dies würde auch die Festlegung von notwendigen Bedingungen für das Inverkehrbringen umfassen. Die Cybersicherheitszertifizierung, wie sie im Rechtsakt zur Cybersicherheit definiert ist, wird für die Erhöhung des Sicherheitsniveaus im digitalen Binnenmarkt von ausschlaggebender Bedeutung sein. Die Agentur der EU für Cybersicherheit (ENISA) arbeitet bereits an Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung. Zudem wird die Kommission in den Schlussfolgerungen ersucht, einen Auftrag für mögliche Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung für vernetzte Geräte und verbundene Dienstleistungen in Erwägung zu ziehen. Der Rat hat die Schlussfolgerungen im schriftlichen Verfahren angenommen.









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