Auf dem Weg zu einem Wasserstoffmarkt in Europa: Rat nimmt Schlussfolgerungen an
Der Rat hat heute Schlussfolgerungen zum Thema „Auf dem Weg zu einem Wasserstoffmarkt in Europa“ angenommen, die der Unterstützung der EU bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung, bis 2050 klimaneutral zu werden, dienen werden. In den Schlussfolgerungen werden politische Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der von der Europäischen Kommission am 8. Juli 2020 vorgelegten Wasserstoffstrategie der EU gegeben. Der Rat erkennt darin die wichtige Rolle an, die Wasserstoff, insbesondere aus erneuerbaren Quellen, für die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der EU, die wirtschaftliche Erholung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit der EU spielt. Um dies zu gewährleisten, muss der Wasserstoffmarkt der EU erheblich ausgebaut werden und sich zu einem wettbewerbsfähigen, liquiden Markt entwickeln, der Investitionen anzieht. Dazu gehören auch die Integration des Energiesystems, die Sektorenintegration und die Elektrifizierung, damit die Energieeffizienz erhöht werden kann. Der Rat fordert in seinen Schlussfolgerungen die Kommission auf, die Wasserstoffstrategie der EU weiter auszuarbeiten und auf den Weg zu bringen. Insbesondere ersucht er die Kommission, den Weg zur Verwirklichung des Ziels des Fahrplans, in der EU bis 2024 Elektrolyseure mit einer Gesamtleistung von mindestens 6 GW und bis 2030 Elektrolyseure mit einer Gesamtleistung von 40 GW zu installieren, zu skizzieren. Dieser Weg sollte auf gemeinsamen Programmen beruhen und kosteneffizient sein, wobei der Energieeffizienz und der Elektrifizierung aus erneuerbaren Quellen Vorrang einzuräumen ist. Der Rat vertritt zudem die Auffassung, dass ein ehrgeiziger Wasserstoff-Fahrplan und eine Strategie für Klimaneutralität in den Endnutzersektoren, bei denen flexible politische Maßnahmen zur Anwendung kommen, ausgearbeitet werden müssen. Er ist sich dessen bewusst, dass es verschiedene sichere und nachhaltige CO₂‑arme Technologien für die Erzeugung von Wasserstoff gibt, die zur raschen Dekarbonisierung beitragen. Der Rat weist darauf hin, dass das Hauptaugenmerk auf Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen liegen sollte, weil er eine zentrale Rolle für das Erreichen des Dekarbonisierungsziels spielt. Zudem wird es erforderlich sein, der zusätzlichen Nachfrage nach erneuerbaren Energien infolge des Einsatzes von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen bei der weiteren Planung und dem weiteren Ausbau der Kapazitäten für Energie aus erneuerbaren Quellen Rechnung zu tragen. Der Rat betont, dass für Investitionen in die Dekarbonisierung weitere Anreize und gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden müssen, weil Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen noch nicht zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten wird. Die Mitgliedstaaten sind sich darin einig, dass zur Schaffung von Anreizen auch das Emissionshandelssystem der EU und die einschlägigen EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen überarbeitet werden sollten. Anreize für private Investitionen sollten zudem durch bestehende Instrumente, Fonds und Finanzinstitute der EU wie die Europäische Investitionsbank und die Fazilität „Connecting Europe“ sowie durch die Konzipierung innovativer Instrumente geschaffen werden. Der Rat ersucht die Kommission, ein integriertes Netzplanungskonzept für alle Energieträger festzulegen. Er fordert zudem die Kommission auf, bei der anstehenden Überarbeitung der Verordnung über das transeuropäische Energienetz (TEN-E) die Einrichtung spezifischer Wasserstoffnetze zu unterstützen. Der Rat unterstützt ferner als kurzfristige Lösung die Einrichtung von Wasserstoffclustern in der gesamten EU, insbesondere in Endnutzersektoren, die schwer zu dekarbonisieren sind.