Rat einigt sich auf vollständige allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz
Der Rat hat eine Einigung über eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz erzielt. Dies beinhaltet auch ein neues Ziel der EU für die Verringerung der Treibhausgasemissionen, nämlich um mindestens 55 % bis 2030 im Vergleich zu 1990, entsprechend den Leitlinien des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2020. Hauptziel des europäischen Klimagesetzes ist es, das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 gesetzlich zu verankern. Die heute erzielte allgemeine Ausrichtung vervollständigt die vom Rat am 23. Oktober 2020 vereinbarte partielle Verhandlungsposition und gibt dem Ratsvorsitz ein Mandat für weitere Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den Kommissionsvorschlag. Hintergrund und nächste Schritte Der Europäische Rat verständigte sich in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Dezember 2019 auf das Ziel, bis 2050 im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens von Paris eine klimaneutrale EU zu erreichen, wobei er auch anerkannte, dass günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die allen Mitgliedstaaten zugutekommen und angemessene Instrumente, Anreize, Unterstützung und Investitionen einschließen, um einen kosteneffizienten, gerechten sowie sozial ausgewogenen und fairen Übergang zu gewährleisten, wobei den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausgangssituation Rechnung zu tragen ist. Am 4. März 2020 nahm die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz als wichtigen Teil des europäischen Grünen Deals an. Am 17. September 2020 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Änderung ihres ursprünglichen Vorschlags an, um ein überarbeitetes EU-Emissionsreduktionsziel von mindestens 55 % bis 2030 aufzunehmen. Außerdem veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über den Klimazielplan 2030 zusammen mit einer umfassenden Folgenabschätzung. Die Beratungen über den Vorschlag wurden unter kroatischem Vorsitz aufgenommen und unter deutschem Vorsitz fortgesetzt, zuletzt auch in Bezug auf den geänderten Vorschlag. Der Rat legte am 23. Oktober eine partielle allgemeine Ausrichtung fest, in der der Standpunkt des Rates zur Höhe des Ziels für 2030 noch nicht enthalten war. Am 10./11. Dezember billigte der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen ein höheres Ziel der EU für die Senkung der Treibhausgasemissionen – nämlich um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 – und gab Leitlinien für dessen Umsetzung vor. Bevor die Verordnung über ein europäisches Klimagesetz endgültig angenommen werden kann, müssen der Rat, vertreten durch seinen Vorsitz, und das Europäische Parlament eine politische Einigung über den Vorschlag erzielen.