Rat billigt Schlussfolgerungen zum EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024



Der Rat hat Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie 2020-2024 gebilligt. In dem Aktionsplan sind die Zielvorgaben und Prioritäten festgelegt, die die EU auf diesem Gebiet in den Beziehungen zu allen Drittländern umsetzen will. Mit diesem Aktionsplan bekräftigt der Rat das starke Engagement der Union, universelle Werte für alle weiter voranzubringen. In den Schlussfolgerungen wird anerkannt, dass zwar Fortschritte zu verzeichnen sind, es aber auch einen Rückschlag gegen die Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte gegeben hat. Die derzeitige COVID‑19-Pandemie und ihre sozioökonomischen Folgen wirken sich zunehmend negativ auf alle Menschenrechte, auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus, vertiefen bestehende Ungleichheiten und verstärken den Druck auf Menschen in prekären Situationen. Niemand sollte zurückgelassen, kein Menschenrecht missachtet werden. In diesem Sinne werden die EU und ihre Mitgliedstaaten das gesamte Spektrum ihrer Instrumente in allen Bereichen des auswärtigen Handelns nutzen, um den Schwerpunkt auf die weltweite Führungsrolle der EU auf dem Gebiet der Menschenrechte und der Demokratie sowie auf die Umsetzung des EU-Aktionsplans zu legen und diese weiter zu stärken. Hintergrund 2012 hat die EU den Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie verabschiedet, in dem die Grundsätze, Ziele und Prioritäten festgeschrieben sind, mit denen die Wirksamkeit und Kohärenz der EU-Politik in diesen Bereichen verbessert werden soll. Zur Umsetzung des Strategischen Rahmens von 2012 hat die EU zwei Aktionspläne (2012-2014 und 2015-2019) angenommen. Der neue Aktionsplan für 2020-2024 baut auf den früheren Aktionsplänen auf und behält den Schwerpunkt auf schon lange bestehenden Prioritäten bei, etwa die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und die Bekämpfung der Todesstrafe. Fünf übergeordnete Prioritäten werden festgelegt: 1. Schutz des Einzelnen und Befähigung der Menschen zur Selbstbestimmung, 2. Aufbau resilienter, inklusiver und demokratischer Gesellschaften, 3. Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie, 4. Neue Technologien: Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen und 5. Ergebnisse liefern durch Zusammenarbeit. Damit werden im Aktionsplan die sich wandelnden Rahmenbedingungen im Hinblick auf neue Technologien und den Zusammenhang zwischen globalen Umweltherausforderungen und Menschenrechten berücksichtigt.









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