Neuer Rahmen für regionale Investitionen: Rat und Parlament erzielen vorläufige politische Einigung
Der deutsche Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben eine politische Einigung über zwei Strukturfonds erzielt, auf die zusammen mehr als 240 Mrd. € der EU-Investitionen für den Zeitraum 2021-2027 entfallen werden. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds sind Teil des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens, der angenommen werden muss, bevor die fondsspezifischen Rechtsvorschriften erlassen werden können. Während mit dem EFRE alle Regionen in ganz Europa abgedeckt werden, richtet sich der Kohäsionsfonds an Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Mit dem Verordnungsentwurf, auf den sich die gesetzgebenden Organe geeinigt haben, werden die Regelungen für die beiden Fonds vereinfacht und der Umfang ihrer Unterstützung für die nächsten sieben Jahre festgelegt. Zweifacher Wandel Alle Mitgliedstaaten werden von den EFRE-Mitteln Gebrauch machen, um zum digitalen und ökologischen Wandel beizutragen. Dazu werden sie Vorhaben in einer Vielzahl von Bereichen finanzieren, wie etwa in den Folgenden: Forschung und Innovation, Digitalisierung von Dienstleistungen, Energieeffizienz, erneuerbare Energie, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität. Gleichzeitig werden Mitgliedstaaten und Regionen mit höheren Bruttonationaleinkommen pro Kopf im Geiste der Solidarität einen erheblichen Anteil ihrer nationalen Finanzrahmen für den intelligenten wirtschaftlichen Wandel und ökologische Investitionen aufwenden müssen, um zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte beizutragen. Weniger wohlhabende Mitgliedstaaten und Regionen werden mehr Investitionen in die Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen und zu hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung sowie in die soziale Inklusion benachteiligter Gruppen tätigen können. Klimaschutz Sowohl der EFRE als auch der Kohäsionsfonds werden dazu beigetragen, die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu senken. Die beiden gesetzgebenden Organe haben einer begrenzten Ausnahme für die Finanzierung von Vorhaben im Zusammenhang mit Erdgas zugestimmt, das für Klimaschutzzwecke verwendet wird. Die Mitgliedstaaten können in Erdgas investieren, um kohlebasierte Heizanlagen zu ersetzen. Ferner können sie Investitionen in die Verteilung und den Transport von Erdgas als Brückentechnologie und Kohleersatz tätigen. Stärkung der Resilienz Infolge der COVID‑19-Pandemie wurden neue Bestimmungen aufgenommen, um die Katastrophenresilienz zu stärken. Da kleine und mittlere Unternehmen (KMU) das Rückgrat der EU-Wirtschaft bilden, haben die beiden gesetzgebenden Organe beschlossen, dass mit dem EFRE die Wettbewerbsfähigkeit der KMU und die Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU unterstützt werden sollten, auch mithilfe von produktiven Investitionen. Mit einer weiteren neuen Bestimmung werden Investitionen in medizinische Ausrüstung und Hilfsmittel zusätzlich zur Infrastruktur ermöglicht, um die Resilienz der Gesundheitssysteme zu stärken. Für die Mitgliedstaaten bedeutet dies, dass sie Finanzmittel nicht nur für den Bau eines neuen Krankenhauses erhalten können, sondern auch für den Kauf von Schutzausrüstung, Beatmungsgeräten und sonstigen notwendigen medizinischen Hilfsmitteln. Die nachhaltige Stadtentwicklung wird von größerer Bedeutung sein, da sie stärker unterstützt wird, um Städte ökologischer, klimafreundlicher und inklusiver zu gestalten. Da die Branchen Tourismus und Kultur besonders schwer von der Pandemie betroffen sind, werden die Mitgliedstaaten sie verstärkt unterstützen und ihr Potenzial für die wirtschaftliche Erholung ausschöpfen können. Es werden auch Mittel für IKT-Ausstattung und Konnektivität zur Verfügung stehen, um den Online-Unterricht im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu unterstützen.